Während Deutschland noch Mautpläne schmiedet, hat Österreich die Preise für die Vignette 2017, die ab 1. Dezember gilt, leicht erhöht. In der Schweiz wie auch in Slowenien bleibt hingegen alles wie gehabt.
Bei den Eidgenossen kostet die neue, jetzt hellgrüne Autobahnvignette 2017 für Pkw und Motorräder weiterhin 40 Schweizer Franken bzw. 38,50 Euro, wie der ARCD (Auto- und Reiseclub Deutschland e.V.) mitteilt.
Slowenien bietet Pkw-Vignetten für sieben Tage, einen Monat oder das ganze Jahr an. Sie kosten 15, 30 oder 110 Euro. Für Motorräder hingegen gibt es neben der Wochen- und der Jahres- auch eine Saisonvignette mit sechs Monaten Gültigkeit ab Kaufdatum. Die kostet 30 Euro. Das Wochenpickerl gibt es für 7,50 Euro, die Jahresvignette Motorrad für 55 Euro.
Die neue Vignette für Österreich kostet jetzt für Pkw im Jahr 86,40 Euro, für zwei Monate 25,90 Euro und für zehn Tage 8,90 Euro. Für Motorräder werden in den entsprechenden Zeiträumen 34,40 Euro sowie 13 Euro und 5,10 Euro fällig. Das türkisfarbene Pickerl gilt ab 1. Dezember 2016 bis Ende Januar 2018 auf allen Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich. „Das heißt aber nicht, dass jeder sofort eine neue Vignette für Österreich braucht. Die 2016er-Version in der Farbe Mandarin-Orange gilt nämlich noch bis Ende Januar“, sagt ARCD-Pressesprecher Josef Harrer.
Für die Anreise ist eventuell zu beachten: Anders als in der Schweiz benötigen Anhänger in Österreich und Slowenien keine eigene Vignette.
Die neuen Vignetten für Österreich, Slowenien und die Schweiz sind ab Anfang Dezember in Deutschland an zahlreichen Vertriebsstellen erhältlich – und eignen sich auch als Geschenk, besonders für Vielreisende. „Eine gute Anlaufstelle sind Automobilclubs wie der ARCD“, sagt Harrer. Ansonsten gibt es sie auch an Tankstellen in Grenznähe.
Korrektes Anbringen beachten
Werden Mautpreller in Österreich von Polizei oder ASFINAG erwischt, zahlen sie vor Ort eine Ersatzmaut in Höhe von 120 Euro (Pkw) bzw. 65 Euro (Motorrad). Wer sich weigert, wird angezeigt und muss mit einer Strafe von bis zu 3.000 Euro rechnen. In der Schweiz kann ein Bußgeld in Höhe von 200 Schweizer Franken fällig werden. Bei Manipulation oder missbräuchlicher Verwendung wird die Bundesanwaltschaft eingeschaltet, wodurch es noch teurer werden kann.
Selbst das falsche Anbringen der Vignette kann ein Bußgeld zur Folge haben. „Reisende müssen deshalb darauf achten, sie korrekt anzubringen. Beim Pkw also gut sichtbar innen an die Windschutzscheibe links oben oder im Bereich des Rückspiegels“, sagt Harrer. Bei Motorrädern ist vorgeschrieben, sie auf ein nicht auswechselbares Teil wie Tankdeckel oder Gabelholm zu kleben. An abnehmbaren Koffern hingegen haben sie nichts zu suchen.
Am besten hält die Vignette auf einer sauberen, trockenen Stelle. Die Temperatur der Klebefläche sollte beim Aufbringen nicht weniger als fünf Grad Celsius betragen, sonst kann sich der Kleber lösen. „Einmal angebracht, darf man die Vignette nicht wieder herunterreißen, um sie anders festzukleben, denn dabei wird sie ungültig“, warnt Harrer.
Ersatzvignette beantragen
Eine kaputte Windschutzscheibe am Pkw oder der Austausch von Teilen nach einem Motorrad-Unfall setzen die Vignettenpflicht nicht außer Kraft. Was aber viele nicht wissen: In solchen Fällen können Fahrzeughalter für die Jahresvignetten eine Ersatzvignette oder Kostenersatz beantragen – vorausgesetzt, die Ersatzkosten sind nicht schon durch eine Versicherung abgedeckt. „Hierfür ist es wichtig, die Trägerfolie mit der Seriennummer aufzuheben. Sie gilt als Kaufnachweis“, sagt Harrer. Zusätzlich sind eine Reparaturrechnung und möglichst die alte Vignette bzw. Reste davon vorzulegen.
In der Schweiz und in Slowenien sind die Zollstellen für Ersatzvignetten zuständig, in Österreich geht das bei der ASFINAG oder an der Autobahn Tank- und Rastanlage Inntal an der Grenze Kiefersfelden.