Seit dem 1. Februar 2022 dürfen in Österreich und der Schweiz nur noch neue Vignetten genutzt werden, die alten Jahresvignetten haben ihr Ablaufdatum erreicht. Mit dem Wechsel fällt auch die Bekanntgabe der Preise für die neue Saison zusammen. Außerdem stellt Österreich nun auch auf e-Vignetten um, die online erhältlich sind. Diese sind nun nicht mehr Kfz-, sondern Kennzeichen gebunden, was österreichischen Wechselkennzeichen-Inhabern entgegen kommt. Auch die zusätzliche Streckenmaut für einige Sonderabschnitte in Österreich wird nunmehr digital erhoben und kann damit flexibler eingesetzt werden.
Wer keine gültige Vignette vorweisen kann oder sie nicht richtig angebracht hat, muss mit hohen Geldbußen rechnen. Am teuersten wird es in Slowenien, wo bis zu 500 Euro fällig werden können. In Österreich kosten solche Mautvergehen mindestens 120 Euro – Manipulationen an der Vignette doppelt so viel. In der Schweiz sind 200 Franken zuzüglich Vignettenkosten zu zahlen.
Österreich teurer, sonst stabil
Neben Autofahrern müssen auch Motorradfahrer in Österreich etwas tiefer in die Tasche greifen: Die Jahresvignette kostet nun 37,20 Euro (+ 50 Cent), die Zwei-Monats-Vignette 14,10 Euro (+ 20 Cent) und die Zehn-Tages-Vignette 5,60 Euro (+ 10 Cent). Die Preise in Slowenien, wo es nur noch digitale Vignetten gibt, und der Schweiz sind stabil geblieben. In Slowenien zahlen Motorradfahrer (Mautklasse 1) 7,50 Euro für sieben Tage, 30 Euro für sechs Monate sowie 55 Euro für ein ganzes Jahr. Die Schweizer Autobahnvignette kostet nach wie vor 39 Euro. Die Eidgenossen planen die Umstellung auf e-Vignetten für 2023.
Vorab kaufen
Erhältlich sind die Vignetten weiterhin an den meisten grenznahen Tankstellen und Raststationen oder bereits vorab bei allen Automobilclubs wie dem ADAC oder auch dem ARCD. Die digitalen Vignetten für Österreich und Slowenien gibt es jeweils online im Asfinag-Shop sowie dem slowenischen Autobahn-Verwalter DARS.
Ich habe mir gerade im österreichischen Shop die digitale Vignette angeschaut und musste dort lesen: “Beim Online-Kauf der Digitalen Vignette haben Sie als Konsumentin oder Konsument ein Rücktrittsrecht. Daher ist Ihr Produkt erst ab dem 18. Tag nach dem Kauf gültig.” Das heißt, ich muss immer schon 18 Tage im Voraus wissen, wann ich auf die österreichische Autobahn möchte, um die E-Vignette nutzen zu können? (Ich gehe davon aus, dass es dann weiterhin alternativ die Klebevignette in Österreich gibt, die sofort gültig ist. Anders wäre das ja nicht praktikabel.)
Es gibt sowohl die digitale Vignette an Grenzstationen als auch die Klebevignette nach wie vor.