Allgemeine Geschäftsbedingungen

ZUSÄTZLICHE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN EVENTS | LESERREISEN

Bitte beachten Sie die folgenden Bedingungen, die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen.

1. Abschluss des Reisevertrages
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt schriftlich durch Sie auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Reiseteilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen Sie wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen, sofern Sie eine dahingehende Verpflichtung ausdrücklich übernommen haben.
Der Vertrag kommt mit unserer Annahme, die keiner bestimmten Form bedarf, zustande. Bei Vertragsabschluss oder unmittelbar danach erhalten Sie von uns eine schriftliche Reisebestätigung.

2. Bezahlung
Bei Vertragsabschluss ist von Ihnen eine Anzahlung von 10% (zehn Prozent) des Reisepreises, mindestens aber 100 Euro, pro angemeldeter Person zu leisten. Die Restzahlung des Reisepreises wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig, d.h. sie muss spätestens zu diesem Zeitpunkt ohne nochmalige Zahlungsaufforderung auf unserem Konto eingegangen sein. Die Aushändigung der Reiseunterlagen erfolgt dann umgehend. Sie erhalten, so aufgrund der Reiseleistungen notwendig, mit unserer Bestätigung einen Sicherungsschein im Sinne des § 651 k Abs. 3 BGB ausgehändigt. Ohne diesen Sicherungsschein sind Sie nicht verpflichtet, Zahlungen zu leisten.
Bei Nichtzahlung sind wir zur Aushändigung der Unterlagen nicht verpflichtet; wir können Ihnen in diesem Fall eine Nachfrist setzen. Haben Sie auch innerhalb dieser Nachfrist nicht bezahlt, können wir vom Reisevertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Rücktrittsentgelte sind sofort fällig.

3. Leistungen / Preise
Für die vertraglichen Leistungen gelten die Beschreibungen, Abbildungen und Preisangaben in unserem für den Reisezeitraum gültigen Prospekt. Diese sind für uns bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die wir Sie vor Buchung selbstverständlich informieren werden. Ein Vertragsabschluss unter Bedingungen Ihrerseits ist nicht möglich. Auch behalten wir uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Flughafengebühren wie folgt zu ändern: Erhöhen sich die Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten oder werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie die Flughafengebühren erhöht, können wir den Reisepreis um den entsprechend anteiligen Betrag heraufsetzen.
Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für uns verteuert hat. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für uns nicht vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises haben wir Sie unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten.

4. Leistungsänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur möglich, sofern sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Wir werden Sie über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Gegebenenfalls bieten wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt an. Von der Änderung einer wesentlichen Reiseleistung werden wir Sie unverzüglich, spätestens jedoch 20 Tage vor Reiseantritt in Kenntnis setzen. In diesem Fall sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, sofern wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Sie müssen diese Rechte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend machen.

5. Mindestteilnehmerzahl
Ist bei der Reiseausschreibung in unserem Prospekt eine Mindestteilnehmerzahl vorgesehen, können wir bei deren Nichterreichung bis 4 Wochen vor dem bestätigten Abreisetermin von dem Vertrag zurücktreten. Wir werden Sie in jedem Fall unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis setzen, Ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich zuleiten sowie den eingezahlten Reisepreis unverzüglich erstatten.

6. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Buchung zurücktreten. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären und dabei zu berücksichtigen, dass eine Bearbeitung nur werktags innerhalb der unter Ziffer 9 genannten Geschäftszeiten möglich ist. Maßgebend für die Stornofrist ist der Termin der erstgebuchten Leistung. Treten Sie vom Reisevertrag zurück, können wir eine angemessene Entschädigung konkret berechnen oder gemäß §651 I BGB laut folgender Aufstellung verlangen. Sie haben auch die Möglichkeit, uns einen eventuell geringeren Schaden nachzuweisen.

Storno-Entgelt für Tourpreise
Die Entschädigung beträgt: bis 30 Tage vor Reiseantritt 150 Euro pro Person;
ab 29. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises;
ab 10. Tag vor Reiseantritt 90% des Reisepreises;
ab Tourbeginn (Nichterscheinen) 100 % des Reisepreises.
Für einzelne Zusatzleistungen, die wir nur als Vermittler in Ihrem Namen und Auftrag gebucht haben, gelten die AGB und Stornobedingungen des Leistungsträgers (z.B. Fluggesellschaften, Fahrzeugvermieter etc.). Es obliegt Ihnen, sich über diese gesonderten Bedingungen beim angegebenen Leistungsträger zu informieren.

Umbuchungen
Wünschen Sie nach Vertragsabschluss innerhalb der gleichen Reiseart und innerhalb der Gültigkeitsdauer des Katalogs eine Änderung hinsichtlich des Reisetermins, des gebuchten Objekts, der gebuchten Personen oder haben Sie eventuell nachträglich Sonderwünsche, versuchen wir, diese Bitte zu erfüllen, falls uns Ihr Umbuchungswunsch bis 50 Tage vor Anreise vorliegt.
Die Umbuchungskosten entsprechen den Stornoentgelten. Andere oder spätere Umbuchungswünsche können lediglich als Rücktritt mit Neuanmeldung entgegengenommen werden und sind nach Maßgabe der in diesen AGB geregelten Storno-Entgelte zu berechnen

Ersatzpersonen
Bis zum Reisebeginn können Sie sich bei der Durchführung der Reise durch Dritte ersetzen lassen – bei Flugpauschalreisen nur bis 4 Wochen vor Reisebeginn. Wir können dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Wir erheben für Mehrkosten ein pauschales Umbuchungs-Entgelt von 100 Euro pro Person, zusätzlich anfallender Kosten für den Flug. Für diese Kosten wie auch für den gesamten Reisepreis haften Sie und Ihre Ersatzperson als Gesamtschuldner.

7. Nichtantritt der Reise und nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch bzw. geht uns eine entsprechende Mitteilung ab dem Tag der erstgebuchten Leistung zu, ohne dass ein Fall höherer Gewalt, der Unmöglichkeit oder der mangelhaften Erfüllung vorliegt, behalten wir unseren Anspruch auf den Reisepreis. Wir bezahlen an den Reisenden jedoch ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich erstattet worden sind.

8. Haftung
Sie sind für Ihre Fahrweise und Streckenwahl selbst verantwortlich und haftbar, auch dann, wenn Sie dem Reiseleiter folgen. Sie übernehmen die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von Ihnen eventuell verursachten Schäden (z.B. Personen-, Sach- und Folgeschäden) und sorgen selbst für ausreichenden Versicherungsschutz. Der Reiseleiter ist berechtigt, bei erkennbarer Fahruntauglichkeit und Unfähigkeit dem Tour-Teilnehmer das Miet-Motorrad zu entziehen, bzw. die Weiterfahrt – auch mit dem eigenem Fahrzeug – zu untersagen. Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschänkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns herbeigeführt worden ist.
Für Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und in der Reisebeschreibung und Reisebestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind, haften wir auch bei Teilnahme unserer Reiseleitung an diesen Sonderveranstaltungen nicht für das Verschulden des die Fremdleistung erbringenden Veranstalters.
Ein Schadenersatzanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

9. Gewährleistungs-/Mitwirkungspflicht
Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, alles im Rahmen Ihrer gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Wird eine Reiseleistung nicht oder nur unvollständig erbracht, können Sie innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Ihre Beanstandungen müssen Sie unverzüglich der zuständigen Reiseleitung oder unserem Leistungsträger anzeigen. Diese sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern das möglich ist und nicht einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Wir können auch durch Erbringung einer gleichwertigen Ersatzleistung Abhilfe schaffen.
Können Reiseleitung oder Leistungsträger keine Abhilfe schaffen, müssen uns die Beanstandungen unverzüglich, möglichst schriftlich (Telefax, Telegramm), mitgeteilt werden. Sie erreichen uns montags bis freitags von 10.00-14.00 Uhr mitteleuropäischer Zeit unter den auf Ihrer Reisebestätigung/Unterlagen genannten Telefon-, Telefaxnummern und Adresse.
Auf Ihr Verlangen hat unsere zuständige Reiseleitung eine Niederschrift über die einzelnen Beanstandungen anzufertigen. Weitergehende Befugnisse, insbesondere zur Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen, haben die Reiseleiter bzw. der Leistungsträger nicht. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reiseleistung können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung), sofern Sie es nicht schuldhaft unterlassen haben, den Mangel anzuzeigen. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen – in Ihrem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen möglichst schriftlich. Dasselbe gilt, wenn Ihnen die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, auch für uns erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch Ihr besonderes Interesse gerechtfertigt wird. Sie schulden den Teil des Reisepreises, der auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfällt, sofern diese Leistungen für Sie von Interesse waren. Unbeschadet der Minderung oder Kündigung können Sie Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben.

10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nichtvertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistung müssen Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise bei uns geltend machen. Dies sollte aus Gründen der Beweissicherung schriftlich erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur noch dann geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert waren.
Ihre vertraglichen Ansprüche auf Gewährleistung oder Schadenersatz verjähren nach einem Jahr (§651g Abs.2 i.V.m. §651 m. Satz 2 BGB) beginnend mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Haben Sie solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir Ihre Ansprüche schriftlich zurückweisen.

11. Pass-, Visa-, Gesundheitsvorschriften
Wir werden Sie über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften unterrichten. Reisenden, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
Über wichtige Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften werden wir Sie vor Antritt der Reise informieren.
Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, wir haben die Verzögerung zu vertreten. Für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften sind Sie verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, es sei denn, wir hätten Sie schuldhaft falsch oder nicht informiert. Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder von Ihnen nicht eingehalten oder ein Visum durch Ihr Verschulden nicht rechtzeitig erteilt werden und sind Sie deshalb an der Reise verhindert, können wir von Ihnen die entsprechenden Reiserücktrittsgebühren verlangen.

12. Versicherungen
Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen, jedoch wird ihr Abschluss unbedingt empfohlen! Bei Eintritt eines Versicherungsfalls ist die zuständige Versicherungsgesellschaft sofort zu benachrichtigen. Der Reiseveranstalter ist mit der Schadenregulierung nicht befasst.

13. Gerichtsstand
Leistungs- und Erfüllungsort für Sie ist Wuppertal. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, und für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Wuppertal.

Veranstalter
ALPENTOURER.travel ist eine Marke der MoTourMedia e.K.

Stand: 07.10.2015

Vorherige Seite 1 2 3
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"