Allgemeine Geschäftsbedingungen

ZUSÄTZLICHE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VERLAG

1. Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden Geschäftsbedingungen des Verlages ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbetreibenden oder sonstigen Inserenten.

2. Anzeigen sind innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss zur Veröffentlichung abzurufen. Ist im Vertrag das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres ab Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.

3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannten Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.

4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.

5. Die Stornierung von Anzeigen kann bis spätestens 7 Tage vor Anzeigenschluss einer Ausgabe schriftlich beim Verlag erfolgen. Im Falle einer wirksamen Stornierung nach diesem Termin werden dem Auftraggeber 20 % des Anzeigenpreises als pauschale Aufwendungsvergütung berechnet.

6. Der Verlag kann Platzierungswünsche vormerken und versuchen, sie im Rahmen der technischen und gestalterischen Möglichkeiten zu berücksichtigen. Die Berücksichtigung ist jedoch unverbindlich. Platzierungsforderungen, deren Erfüllung Auftragsvoraussetzung ist, bedingen einen Platzierungszuschlag von 10%.

7. Aufträge für Anzeigen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen des Magazins veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag nicht auszuführen ist. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Die Ablehnung des Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

8. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeige erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.

9. Die durch den Verlag gestalteten Anzeigen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Verlages weiterverarbeitet werden.

10. Der Verlag verwendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt, haftet jedoch nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt und getäuscht wird. Der Auftraggeber steht für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen ein. Der Auftraggeber haftet für alle Folgen und Schäden, die sich für den Verlag insbesondere aufgrund presserechtlicher und gesetzlicher Bestimmungen oder Vorschriften, aus dem Inhalt der Anzeigen durch deren Abdruck und Streuung ergeben können. Der Auftraggeber hat den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung zu tragen und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen.

11. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes, einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.

12. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Reklamationen müssen innerhalb von 10 Tagen nach Eingang von Rechnung und Beleg schriftlich beim Verlag geltend gemacht werden.

13. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzugs gesetzten Frist mitgeteilt werden. Sendet der Auftraggeber den Probeabzug nicht fristgerecht zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck erteilt.

14. Technische Veränderungen des Magazins, z. B. Format oder Papier, liegen im Ermessen des Verlages.

15. Die Rechnung ist bis Erscheinen einer Ausgabe mit 2% Skonto, danach innerhalb 10 Tagen netto zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. Unberechtigte Abzüge werden kostenpflichtig nachbelastet.

16. Bei verspäteter Zahlung fallen Verzugskosten (z.B. Mahnspesen von Euro 8,50 pro Mahnung) und Verzugszinsen von 1% pro Monat ab dem Tag der Fälligkeit an. Der Auftraggeber verpflichtet sich, nebst den Verzugszinsen und -kosten die effektiven Inkassokosten (mind. 7% des Rechnungsbetrages sowie weitere Aufwendungen gemäß Tarif) inklusive der Beitreibungs- und Prozesskosten zu übernehmen. Bei Einklagungen von Forderungen entfällt der Anspruch auf gewährte Nachlässe/Rabatte und wird nachbelastet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen.

17. Der Verlag ist berechtigt, die Rechte aus jeder Rechnungsforderung an einen Dritten abzutreten. Die Anzeige der Abtretung ist dann auf der Rechnung ersichtlich.

18. Der Verlag liefert mit der Rechnung ein Belegexemplar.

19. Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn Gegenansprüche oder etwaige Beanstandungen geltend gemacht werden oder wenn die Ware bzw. Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht termingerecht abgeliefert werden kann. Die Verrechnung ist nicht zulässig.

20. Kosten für die Anfertigung bestellter Entwürfe, Repros, Lithos und Satzarbeiten sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.

21. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie mehr als 20% beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.

22. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zugesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet mit einer Frist von drei Monaten nach Auftragsablauf.

23. Das Rechtsverhältnis zwischen Auftraggeber und Verlag untersteht deutschem Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind durch den Verlag zu benennen.

Wuppertal, den 16.12.2013

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