Die Fortdauer der Regelung in Tirol für Motorräder mit mehr als 95 dB(A) Standgeräusch begründet die Tiroler Landesregierung mit dem Wunsch der Bevölkerung nach mehr Ruhe an beliebten Strecken. Die fühle sich durch den wachsenden Motorradverkehr und die erhebliche Lärmbelastung beeinträchtigt. Daher bleiben die bereits in den Vorjahren während der Motorradsaison verhängten Bestimmungen auch für 2023 vom 15. April bis 31. Oktober in Kraft.
Fahrverbote in Tirol auf folgenden Streckenabschnitten
- Lechtalstraße (B198)
- Tannheimerstraße (B199)
- Berwang-Namloser Straße (L21)
- Bschabler Straße (L2669)
- Hahntennjochstraße 1. und 2. Teil (L246 sowie L72)
Für Motorräder mit mehr als 95 dB(A) Standgeräusch sperrt die Regelung somit die Zufahrten nach Tirol über das gesamte Lechtal sowie die Fahrten durchs Namlostal und über das Hahntennjoch.
Tempolimits auf Alpenstraßen
Mit deutlich weniger Gegenwind gingen die Tempolimits auf einigen der schönsten Strecken Österreichs durch, die in den vergangenen Jahren eingeführt wurden, zuletzt Ende 2022 auf der Großglockner Hochalpenstraße. Liegt vielleicht daran, dass sie für alle Kfz gelten, nicht nur für Motorräder. Die Grohag will als Betreiber fast aller betroffenen Strecken das genussvolle Fahren stärken. “Cruisen statt rasen!” oder “Aussicht statt hetzen!” sind nur einige der neuen Initiativen.
Auf folgenden Alpenstraßen in Österreich gilt ein Tempolimit von 70 km/h:
Ja, es ist ärgerlich. Und ja, die Regelung könnte auch anders aussehen. Es ist halt einfach, einen Grenzwert per Blick in die Fahrzeugpapiere zu überprüfen.
Ich frage mich jedoch bei diesem Thema immer wieder, wann denn die Motorrad-Communitiy endlich aufwacht.
Wenn Hersteller ihre Moppeds “Tuono” “Donner” nennen, oder Auspuffanlagen, wie “Jekyll and Hyde” vermeidbaren Lärm produzieren, dann muss sich niemand wundern, wenn die Anwohner über die Politik zurück schlagen.
Mit besten Grüßen für ein leises und verantwortungsvolles Fahren.
Axel