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Praxistipp Kamera-Drohnen

Bevor eine Kamera-Drohne angeschafft wird und zum Einsatz kommt, sollten einige Dinge beachtet werden. ALPENTOURER hat die wichtigsten zusammengefasst.

Praxistipp Kamera-Drohne

Kamera-Drohnen sind längst zu einem Massenphänomen geworden. Auch bei Motorradreisenden stehen sie hoch im Kurs. Für erschwingliches Geld und dank einfacher Bedienbarkeit können damit kinoreife Filmaufnahmen kreiert werden, die jeden Reisefilm enorm aufwerten. Doch trotz der großen Faszination lassen sich mittlerweile viele Hobbyfilmer von dem ganzen Drumherum um Versicherung, Kennzeichnung, Führerschein und Verbotszonen eher abschrecken als anlocken.

Dabei ist es gar nicht so komplex wie viele meinen.


Jetzt in ALPENTOURER: Was beim Filmen mit Drohnen zu beachten ist

Ein Blick in die EU-Drohnenverordnung

Wo viel los ist, braucht es eben ein paar verbindliche Regeln, haben sich die europäischen Gesetzeshüter gedacht und eine komplexe Ordnung geschaffen. Seit Januar 2021 gibt es die neue EU-Drohnenverordnung, in der einheitliche Grundregeln für alle EU-Länder definiert wurden. Diese sollen für mehr Luftsicherheit und für die Wahrung von Persönlichkeitsrechten sorgen.

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Nach dem neuen Gesetz darf sich eine Drohne nicht aus dem Sichtfeld des Piloten entfernen und maximal 120 Meter hochsteigen. Der Flug über Krankenhäuser, Wohngrundstücke sowie Naturschutzgebieten oder Nationaldenkmäler sind verboten. Weiterhin darf nicht in einem Radius von 1,5 Kilometer zu Flughäfen geflogen werden. Auch sind Unglücksorte, Katastrophengebieten und Einsatzorten der Bundeswehr tabu.

Alle Drohnen mit Kamera müssen beim jeweiligen Luftfahrtbundesamt registriert werden. Im Gegenzug bekommt man eine Identifikationsnummer, die auf eine kleine Plakette zu drucken ist und von außen sichtbar auf die Drohne geklebt wird. Fertig ist das Nummernschild.

Praxistipp Kamera-DrohneAbhängig von Startgewicht und Einsatzzweck werden Drohnenflüge EU-weit auf der Grundlage ihres Risikos in drei Kategorien eingeteilt:

• Offen
• Speziell
• Zulassungspflichtig

Für Hobbyfilmer spielt die offene Kategorie die wichtigste Rolle, die nochmals in drei Unterkategorien (A1, A2 und A3) eingeteilt wurde. Alle Drohnen mit einem Startgewicht ab 250 Gramm und bis 25 Kilogramm fallen in die Unterkategorie A3 – also fast alle gängigen Modelle, die man derzeit für private Zwecke nutzen kann.
In dieser Kategorie muss genügend Abstand zu Menschen eingehalten werden und es dürfen sich keine unbeteiligten Personen im gesamten Flugbereich aufhalten. Also mal eben über die Aussichtsplattform jagen, die am Nachmittag voller Besucher ist, scheidet ebenso aus, wie Flüge in der Stadt oder in bebauten Gebieten.

Auch wird ab einer Startmasse von 250 Gramm der sogenannte kleine EU-Drohnenführerschein – offiziell EU-Kompetenznachweis – erforderlich, der ab dem 16. Lebensjahr erworben werden kann. Dieser Kompetenznachweis ist kein Hexenwerk und kann ohne großen Aufwand über die Webseite des Luftfahrtbundesamts absolviert werden (lba-openuav.de). Das Zertifikat, also der „Führerschein“ wird von der EASA (European Union Aviation Safety Agency) ausgestellt und bleibt fünf Jahre gültig.

Anschließend kann man den großen Drohnenführerschein, EU-Fernpilotenzeugnis genannt, draufsetzen – und darf damit etwas mehr. So ist es unter Beachtung der allgemeinen Auflagen möglich, dichter über unbeteiligte Personen oder über Wohngebiete zu fliegen. Wirklich nötig ist er für unsere Einsatzzwecke aber nicht.

Versicherungspflicht Kamera-Drohnen

Nach der Luftverkehrsordnung ist man auch verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Dabei lohnt es sich, bei einer bestehenden Haftpflichtversicherung anzufragen. Sind auch Fluggeräte mitversichert, die der gesetzlich vorgeschriebene Versicherungspflicht unterliegen? Einige Haftpflichtversicherer schließen dies explizit aus und beschränken den Versicherungsschutz nur auf den Indoorbetrieb. Im Falle eines Schadens unter freiem Himmel schaut man dann in die Röhre.

Elementar für eine Drohnenversicherung ist die Deckung von Schäden aufgrund äußerer Umstände. Die Versicherer sprechen auch von einer Gefährdungshaftung. Diese Art der Haftung hat der Gesetzgeber für spezielle Situationen und Tätigkeiten eingeführt, bei denen die Tätigkeit selbst schon ein erhöhtes Risiko für Mensch und Umwelt darstellt. Ein solcher Umstand könnte ein Greifvogel sein, der die Drohne zu Absturz bringt und diese in weiterer Folge jemanden verletzt. Dies schließen einige Versicherer ebenfalls aus und versichern nur Schäden, die man ausschließlich selbst verursacht hat, also eine sogenannte Verschuldungshaftung.

Unser Tipp: Man sollte sich direkt für eine reine Drohnenversicherung entscheiden, die zum Beispiel im Rahmen einer Mitgliedschaft im Deutschen Modellfliegerverband offeriert wird. Da hat man dann direkt die Fachexpertise auf Abruf mit dabei.

Praxistipp Kamera-Drohne

Weniger Auflagen unter 250 Gramm

Wem diese genannten Vorgaben und Einschränkungen zu restriktiv sind und wer mit einer geringeren Kameraqualität zurechtkommt, der sollte eine Drohne mit einem Startgewicht von unter 250 Gramm in Betracht ziehen. Rutscht die Kamera-Drohne mit ihrem Startgewicht unter 250 Gramm, dann wird sie der Kategorie OPEN A1 zugeordnet und darf auch in unmittelbarer Nähe von unbeteiligten Personen fliegen. Auch sind unter Beachtung der Flugverbotszonen Flüge in Städten und Wohngebieten möglich. Die strengen Auflagen zu Mindestabständen werden viel milder gehandhabt und es wird auch kein Drohnenführerschein benötigt. Was verpflichtend bleibt, sind die Registrierung und die Versicherung der Drohne.

Andere Länder, andere Gesetze

Wie bei den Verkehrsregeln kann jedes EU-Land nochmals eigene Gesetze erlassen. Innerhalb der EU gibt es laut unseren Recherchen nur geringe Abweichungen. So ist in Griechenland eine Extra-Genehmigung für die Luftraumnutzung erforderlich, die vor Reisebeginn zu beantragen ist, während in Frankreich keine Versicherungspflicht besteht. Vor der Reise sollten aber auf jeden Fall die Grundlagen der jeweiligen Landesverordnungen gut studiert werden. Auf der Seite drohnen-camp.de gibt es eine hilfreiche Übersicht der aktuellen Gesetze aller europäischen Länder.

Vor Ort ist dann jeder selbst angehalten, sich über die No-Fly-Zonen zu informieren, damit man nicht zufällig über Gebiete kreist, die für Drohnen gesperrt sind. In der Regel sind das Naturschutzgebiete, Nationalparks und die Bereiche, in denen Tiere leben. Sehr empfehlenswert ist für Deutschland die kostenlose App von Droniq, auf der alle Flugverbotszonen angezeigt werden.

Bußgelder bei Nichtbeachtung

Wem eine Ordnungswidrigkeit nach § 58 LuftVG nachgewiesen wird, dem drohen saftige Strafen, die auch mal in schwindelerregende Höhen von 50.000 Euro schnellen können. Das hat sicherlich Abschreckungspotenzial, auch wenn die tatsächlich verhängten Bußgelder, von denen in den Medien berichtet wird, meist zwischen 500 und 2.000 Euro liegen. Einen Bußgeldkatalog gibt es nicht, daher sind diese Zahlen lediglich Orientierungswerte. Auch wenn es noch so verlockende Flugbereiche und Filmmotive gibt: Wer sich an die Auflagen hält, der bleibt auf der sicheren Seite und schont obendrein die Urlaubskasse.

Praxistipp Kamera-Drohne
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Fazit Kamera-Drohnen

Auch wenn die Drohnenverordnung nicht einfach zu durchdringen scheint, sie ist alles andere als ein Hexenwerk. Durch die unterschiedlichen Kategorien können wir sogar den Aufwand, den wir bereit sind zu investieren, mit beeinflussen. Wenn wir dann noch den einen oder anderen Tipp beim Filmen mit der Drohne beherzigen, dann ist ein kurzweiliger Reisefilm so gut wie garantiert.


Informationen

Webseite zur EU-Drohnenverordnung und mit Angeboten zu Online- und Präsenzkursen rund um Drohnenführerscheine und Pilotenausbildung. kopter-profi.de

Perfekter Überblick über alles, was man über Drohnen und ihren Gebrauch wissen muss. Viele Testberichte mit verlinkten YouTube-Videos. drohnen.de

Eine perfekte Orientierungshilfe rund um Drohnenverordnungen mit einem einmaligen Überblick über Drohnengesetze weltweit. drohnen-camp.de

Diese Seite wird von einem Tochterunternehmen des Deutschen Modellflieger Verbands e.V. (DMFV) betrieben und bietet Informationen über bestehenden Verordnungen. Auch wird hier eine preiswerte private Drohnenversicherung im Rahmen der Mitgliedschaft angeboten. copter.aero

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