Nicht selten werden bei Verkehrskontrollen in anderen EU-Staaten die alten grauen oder rosafarbenen deutschen Führerscheine, im Volksmund liebevoll „Lappen“ genannt, beanstandet. In der Vergangenheit mussten Inhaber solcher – auf jeden Fall gültigen – Führerscheine teilweise sogar Bußgelder bezahlen. Zu unrecht! Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin.
Obwohl innerhalb der Europäischen Union unterschiedliche Regelungen im Straßenverkehr gelten, haben sich alle 28 Mitgliedstaaten verpflichtet, nationale Führerscheine, die in einem der Länder gültig ausgestellt worden sind, anzuerkennen. Die Europäische Kommission hat die gegenseitige Anerkennung aller in einem Mitgliedsstaat gültig erworbener nationaler Führerscheine als EU-Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG vereinbart. Als Argumentationshilfe bei Polizeikontrollen im Ausland listet die Verbraucherzentrale den Wortlaut dieser Erklärung in 22 verschiedenen Sprachen auf. Wer also gerade jetzt zur Reisezeit in EU-Staaten unterwegs ist und noch nicht über einen Scheckkarten großen EU-Führerschein aus Plastik verfügt, dem wird empfohlen, den entsprechenden Textauszug der EU-Entscheidung (wichtig sind die Artikel 1 und 2) auszudrucken und bei der Reise im Auto mitzuführen.
Sollte selbst die Vorlage der Kommissionsentscheidung die Polizei im Ausland nicht überzeugen, so rät die Verbraucherzentrale dazu im Falle eines Bußgeldes darauf zu achten, dass auf dem Strafzettel sowohl der bezahlte Betrag als auch der Zahlungsgrund angegeben werden. So können Betroffene im Anschluss an die Auslandsreise mit Hilfe eines Anwalts den Versuch unternehmen, den Bescheid anzufechten. Allerdings sollte vorab geprüft werden, ob die Höhe des Bußgeldes den Aufwand lohnt. Wer Mitglied in einem der zahlreichen Automobilclubs ist, sollte sich zunächst an dessen Rechtsabteilung wenden.
Sowohl der graue, als auch der rosa „Lappen“ gelten noch bis ins Jahr 2033. Wer allerdings in Länder außerhalb Europas reist und dazu einen internationalen Führerschein benötigt, dem bleibt die Umstellung auf den neuen EU-Führerschein nicht erspart. Er ist Grundlage für die Ausstellung seines international gültigen Pendants. Vor einem Reiseantritt sollte genügend Vorlaufzeit für einen Wechsel eingeplant werden. Erfahrungsgemäß dauert die 24 Euro teure Ausstellung der „EU-Plaste“ gut vier Wochen, vor Hauptreisezeiten auch länger.
Die Seite der Verbraucherzentrale mit den 22 Textauszügen der EU-Entscheidung in der jeweiligen Landessprache bietet die PDF-Dateien zum kostenlosen Download. Die Einzellinks findet Ihr aber auch hier: